Terms & conditions
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Reinigungs- und Hausmeisterleistungen zwischen MainGlanzService (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (auch per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusatzleistungen werden gesondert vereinbart und vergütet.
§ 4 Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber gewährleistet den Zugang zum Objekt zu den vereinbarten Zeiten und stellt – soweit vereinbart – Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung. Wertgegenstände sind vom Auftraggeber zu sichern.
§ 6 Termine und Verhinderung
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, ist dies mindestens 24 Stunden vorher mitzuteilen; andernfalls kann eine angemessene Ausfallpauschale von bis zu 50 % des vereinbarten Preises für den betroffenen Termin berechnet werden.
§ 7 Mängelrüge
Offensichtliche Mängel der Leistung sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Leistungserbringung anzuzeigen. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nachbesserung.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.